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Vom DMYV anerkannte Ausbildungsstätte Der DMYV fördert die qualifizierte Ausbildung von Bewerbern, die amtliche und amtlich anerkannte Befähigungsnachweise der Sportschifffahrt aufgrund Prüfung erwerben wollen. Der Bewerber soll über die in der jeweiligen Prüfung nachzuweisenden Kenntnisse hinaus Fähigkeiten vermittelt bekommen, die im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt liegen. Ausbildungsstätten, die theoretisch und praktisch entsprechend qualifiziert ausbilden, verleiht der DMYV auf Antrag das Prädikat "Vom DMYV anerkannte Ausbildungsstätte". Ausbilder einer Anerkannten Ausbildungsstätte erhalten eine DMYV-Ausbilderlizenz. Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Ausbildungsstätten sind in den Richtlinien für die Verleihung des Prädikates "Vom DMYV anerkannte Ausbildungsstätte" geregelt. Für die Ausbilderlizenz sind die Richtlinien für die Erteilung der Ausbilderlizenz maßgeblich. Anerkennung und Ausbilderlizenz sind jeweils drei Jahre gültig und können auf Antrag verlängert werden. Werden die Richtlinien nicht mehr erfüllt, kann die Anerkennung einer Ausbildungsstätte nach Anhörung ihres Leiters widerrufen werden. Sie suchen eine vom DMYV anerkannte Ausbildungsstätte? Dies können Sie hier ->
Sie interessieren sich als Ausbildungsstätte für die Zertifizierung als "Anerkannte Ausbildungsstätte des DMYV?" Die benötigten Richtlinien - "Richtlinien des Deutschen Motoryachtverbandes für die Verleihung des Prädikates „Vom DMYV anerkannte Ausbildungsstätte“ " und "Richtlinien des Deutschen Motoryachtverbandes für die Erteilung der Ausbilderlizenz"finden Sie hier im Downloadbereich ->
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