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Sportbootführerschein-Binnen Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung-Binnen Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau. Der Sportbootführerschein-Binnen ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 15 m (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) bzw. 3,69 kW (5 PS) auf dem Rhein ausgestattet sind. Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen ohne weiteres mit der bisherigen Berechtigung (< 15 m3 Wasserverdrängung) weiter. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren). Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes abgenommen. Info: Deutscher Motoryachtverband e. V. Führerscheinstelle Vinckeufer 12-14 47119 Duisburg Telefon (02 03) 8 09 58 24 Fax: (02 03) 8 09 58 56 fuehrerscheine@dmyv.de Besonderheiten: Sportpatent für den Rhein / Sportschifferzeugnis Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Sportfahrzeuge ab 15 m Länge und weniger als 25 m Länge ein Sportpatent nach der Rheinpatentverordnung erforderlich. Info: Wasser- und Schifffahrtsdirektionen West, Süd, Südwest Internet: www.elwis.de Auf allen anderen Binnenschifffahrtsstraßen wird zum Führen eines Sportfahrzeuges ab 15 m Länge und weniger als 25 m Länge ein Sportschifferzeugnis nach der Binnenschifferpatentverordnung benötigt. Info: alle Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Internet: www.elwis.de Schifferpatent für den Bodensee Grundlage: Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Für nicht gewerblich geführte Fahrzeuge mit Maschinenantrieb von mehr als 4,4 kW Leistung ist ein Schifferpatent der Kategorie A erforderlich, für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m2 Segelfläche ein Schifferpatent der Kategorie D. Für Segelfahrzeuge mit Maschinenantrieb, dessen Leistung 4,4 kW übersteigt, werden Berechtigungen der Kategorien A und D benötigt. Das Mindestalter für die Erteilung der Berechtigung beträgt bei Kategorie A 18 Jahre, bei Kategorie D 14 Jahre. Prüfungen werden von den zuständigen Landratsämtern abgenommen. Besitzer eines amtlichen deutschen Befähigungsnachweises, der nicht für den Bodensee gilt, oder eines Internationalen Zertifikates nach ECE-Resolution Nr. 40 können bei der zuständigen Behörde für insgesamt 30 Tage innerhalb eines Kalenderjahres ein "Urlaubs-Schifferpatent" beantragen. Info: Landratsamt Lindau (Bodensee) Inhabern von Bodensee-Schifferpatenten kann auf Antrag ein amtlicher Sportbootführerschein-Binnen für die jeweilige Antriebsart ausgestellt werden. Anträge für die Umschreibung sind bei der DMYV-Führerscheinstelle erhältlich und im Internet unter www.dmyv.de abrufbar. Berlin Auf vielen Binnenschifffahrtsstraßen in und um Berlin ist für Sportboote unter Segel eine Fahrerlaubnis nach der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen erforderlich. Die amtlichen Motorboot- und Segelboot-Führerscheine des Landes Berlin gelten fort, sind aber nur in Berlin gültig. Ihren Inhabern kann auf Antrag ein amtlicher Sportbootführerschein-Binnen für die jeweilige Antriebsart ausgestellt werden. Anträge für die Umschreibung sind bei der DMYV-Führerscheinstelle erhältlich und im Internet abrufbar.
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