Inhaber nachstehend genannter älterer Befähigungsnachweise können die Binnenschifffahrtsstraßen im Rahmen der ihnen erteilten Erlaubnisse befahren:

  • Führerschein für Binnenfahrt (A) mit Motorberechtigung des DSV e. V. (der Segelteil des Führerscheins für Binnenfahrt (A) des DSV e.V. kann in den Sportbootführerschein-Binnen unter Segel umgeschrieben werden);
  • Motorboot-Führerschein A für Binnenfahrt des DMYV e. V.;
  • Sportboot-Führerschein des DMYV e. V./DSV e. V. (für Seeschifffahrtsstraßen - ausgestellt in Berlin bis 31.03.1989, im übrigen Bundesgebiet bis 31.03.1978);
  • Motorboot-Führerschein des Landes Berlin (gültig nur in Berlin);
  • Segelboot-Führerschein des Landes Berlin (gültig nur in Berlin);
  • Führerschein für Yachten des DSV e.V.;
  • Sportbootführerscheine der Jahre 2000 bis 2017.

Ein Umtausch dieser Befähigungsnachweise durch die Führerscheinabteilung des DMYV wird empfohlen. Den entsprechenden Umtauschantrag finden Sie hier:

DOWNLOADS UMTAUSCH

Umtausch vor der Saison wird empfohlen

Bevor die Saison richtig losgeht – lassen Sie Ihre Führerscheine noch umtauschen/ersetzen. Stand Oktober 2022 beträgt unsere Bearbeitungsdauer ca. 3-4 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags.