Masterplan Freizeitschifffahrt – Anforderungen des DMYV

Anlegestellen für Boote entlang der Freizeitwasserstraßen sind ein zentrales Anliegen des DMYV

Von der großen Online-Veranstaltung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) zum Masterplan Freizeitschifffahrt vom 25. Februar wurde hier bereits berichtet. Daran nahmen Vertreter/innen aus Politik, Behörden, Wassersportverbänden und Wassersportwirtschaft teil. Der Vertreter des Deutschen Motoryachtverbandes, Helmut von Veen, bekräftigte dort die zentralen Forderungen der Motorbootfahrer/innen an diesen Masterplan, auf die hier nochmal genauer geblickt werden soll.

Oberstes Ziel des Bundes für neue Investitionen in die Infrastruktur müssen die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs auf dem Wasser haben. Dazu machte Helmut von Veen auch konkrete Vorschläge, was die zukünftige Infrastruktur betrifft. So sollten vor allen Schleusen Anleger mit Sprechverbindung zur Schleusenzentrale vorhanden sein. An diesen Anlegern müsste das Übernachten auf dem Boot untersagt bleiben, während sie in ihrer Bauhöhe gleichermaßen für Motorboote, Ruderboote und Kanuten sicher zugänglich sein sollten.

Bei Anlegestellen in Ortschaften oder in der Nähe touristischer Ziele sollten die Wasserstraßenverwaltungen bei Genehmigungsverfahren Unterstützung leisten, so die Forderung des DMYV. Auf freier Strecke sollten Anleger hingegen nur gebaut werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen ratsam sei. Auch hier sollten Übernachtungen verboten sein. Sicher, komfortabel und umweltfreundlich können Skipper in den Clubhäfen übernachten, so betonte es der Deutsche Motoryachtverband.

Gleichzeitig stellte er in Aussicht, bei seinen Mitgliedsvereinen für eine entsprechende Ausweitung der Gästeliegeplätze zu werben. Um den Vereinen dies zu ermöglichen, warb Helmut von Veen direkt für mehr Offenheit durch die WSA, was die Zulassung von Erweiterungen der Clubanlagen, die Neuschaffung von Clubanlagen und in Einzelfälleneine Schaffung von Hafenbecken betrifft.

Sollte das BMVI hierfür seine Unterstützung signalisieren, werde der Deutsche Motoryachtverband seine Vereine ermutigen, die Lebensfähigkeit der Vereine durch Vergrößerung zu verbessern. Denn starke und lebendige Vereine – so stellte Helmut von Veen klar – seien ein wichtiger Faktor für die Einhaltung von geltenden Regelungen auf dem Wasser.

Eine Stärkung der Wassersportvereine bedeutet gleichzeitig eine Stärkung des Wassertourismus mit dem Vorteil für den Bund, dass Investitionen seitens der Clubs getätigt werden und der Bund weitestgehend entlastet würde.

Zu all diesen Themen brachte der DMYV einen Runden Tisch der WSA und den Wassersportverbänden ins Gespräch, um dabei noch gezielter regionale Revieranforderungen mit Beteiligung der Verbände erörtern zu können.

Abschließend bekräftigte Helmut von Veen im Namen der Motorbootfahrer/innen, wie wichtig die Herstellung einer ausreichenden Wassertiefe auch an allen Bundeswasserstraßen – insbesondere an den Freizeitwasserstraßen und den Hafenzufahrten – ist. Auch hierfür wird sich der Deutsche Motoryachtverband im Rahmen des Masterplans Freizeitschifffahrt weiterhin massiv einsetzen.

Diese virtuelle Veranstaltung der beteiligten Akteure am Masterplan hat gezeigt, dass die Interessen des Wassersports und ganz besonders der Motorbootfahrer/innen Anklang finden und die Stimme des Verbandes beim BMVI gehört wird. Gemeinsam, so lautet das Fazit des Deutschen Motoryachtverbandes, wird eine ökologisch, ökonomisch und sportlich sinnvolle Zukunft für die deutschen Wasserstraßen entwickelt und zum Wohle aller Beteiligten umgesetzt.


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