IBS – Auslandsgültigkeit rechtzeitig verlängern

Bereits vor dem Start der neuen Saison sollten Sportbootfahrer/innen an die evtl. anstehende Verlängerung der Auslandsgültigkeit ihres Internationalen Bootsscheins denken. Die Gültigkeit für ausländische Gewässer läuft nach zwei Jahren ab und wer keine automatische Verlängerung beantragt hat, sollte die Verlängerung rechtzeitig vor dem nächsten Auslandstörn durchführen!  

Aufgrund der großen Nachfrage in und kurz vor der Saison steigen auch die Bearbeitungszeiträume. Deshalb lieber jetzt darum kümmern, die Gültigkeit des eigenen IBS überprüfen und falls notwendig Verlängerung beantragen unter ibs(at)dmyv.de. Den Gültigkeitszeitraum Ihres IBS finden Sie auf der rechten Seite des Dokuments, unter der Nummer des Bootsscheines.

Wer sich den alle zwei Jahre anstehenden Verwaltungsaufwand sparen möchte, kann übrigens jederzeit nachträglich noch in die automatische Verlängerung gehen. Das entsprechende Formular steht hier auf der Webseite zum Download und kann ebenfalls an die oben stehende E-Mail-Adresse gesendet werden.


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